KFZ-Steuer Rechner für Wohnmobile – Jahressteuer 2026
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Wie viel KFZ-Steuer zahlst du für dein Wohnmobil? Berechnung nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse (§ 9 KraftStG).
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KFZ-Steuer Wohnmobil – so wird sie berechnet
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird anders berechnet als für normale Pkw – sie richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) und der Schadstoffklasse:
- Grundbetrag: 16 € je angefangene 200 kg zGG (bis 2 t) bzw. 10 € darüber hinaus
- Euro 4 und besser: Keine Schadstoffsteuer-Zuschlag
- Euro 3 und schlechter: Zuschlag je nach Klasse und Schadstoffausstoß
- Neuzulassung Euro 6d: Kein Zuschlag, günstigste Steuerklasse
Beispiel: 3,5-Tonnen-Wohnmobil, Euro 5 → ca. 233 € Jahressteuer. Ein 7-Tonner Euro 6 kann auf über 600 € kommen.
KFZ-Steuer senken – was ist möglich?
Einige legale Möglichkeiten, die Kfz-Steuer zu reduzieren:
- Saisonkennzeichen: Nur für genutzte Monate zahlen – bei 6 Monaten (April–September) ca. 50 % Ersparnis.
- Oldtimer-Zulassung (H-Kennzeichen): Ab 30 Jahren Fahrzeugalter – Pauschalsteuer von nur 191,73 €/Jahr, unabhängig vom Gewicht.
- Wohnwagen statt Wohnmobil: Beim Anhänger wird die Steuer nach Gesamtgewicht berechnet, oft günstiger.
Hinweis: Das Saisonkennzeichen lohnt sich besonders für Campingfahrzeuge, die nur von Frühjahr bis Herbst genutzt werden.
Häufige Fragen
Wie wird die KFZ-Steuer für Wohnmobile berechnet?
Die KFZ-Steuer wird nach § 9 KraftStG pro angefangene 200 kg des zulässigen Gesamtgewichts berechnet. Der Satz hängt von der Schadstoffklasse ab: Euro 4/5/6 = 16 €/200 kg, Euro 3 = 24 €, Euro 2 = 32 €.
Zahlen Wohnmobile mehr KFZ-Steuer als PKW?
Ja, oft schon. Ein 3,5-Tonner mit Euro 5 zahlt 280 €/Jahr. Ein PKW mit 2L-Diesel Euro 6 zahlt hingegen nur ca. 150–200 €/Jahr. Die gewichtsbasierte Berechnung benachteiligt schwere Wohnmobile.
Welche Schadstoffklasse hat mein Wohnmobil?
Die Euro-Norm steht im Fahrzeugschein unter Feld 14.1. Als Orientierung: Euro 6 ab 2014, Euro 5 von 2009–2013, Euro 4 von 2006–2008, Euro 3 von 2001–2005. Im Zweifel beim Hersteller oder der Zulassungsstelle nachfragen.
Gibt es eine KFZ-Steuerbefreiung für Wohnmobile?
Rein elektrische Wohnmobile sind bis Ende 2030 von der KFZ-Steuer befreit. Für Verbrenner gibt es keine Befreiung. Wichtig: Das Fahrzeug muss offiziell als Wohnmobil im Fahrzeugschein eingetragen sein.