KFZ-Steuer Rechner für Wohnmobile – Jahressteuer 2026
🚗 KFZ-Steuer Wohnmobil Rechner
Wie viel KFZ-Steuer zahlst du für dein Wohnmobil? Berechnung nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse (§ 9 KraftStG).
Deine KFZ-Steuer
Weitere Rechner
KFZ-Steuer Wohnmobil – so wird sie berechnet
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird anders berechnet als für normale Pkw – sie richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) und der Schadstoffklasse:
- Grundbetrag: 16 € je angefangene 200 kg zGG (bis 2 t) bzw. 10 € darüber hinaus
- Euro 4 und besser: Keine Schadstoffsteuer-Zuschlag
- Euro 3 und schlechter: Zuschlag je nach Klasse und Schadstoffausstoß
- Neuzulassung Euro 6d: Kein Zuschlag, günstigste Steuerklasse
Beispiel: 3,5-Tonnen-Wohnmobil, Euro 5 → ca. 233 € Jahressteuer. Ein 7-Tonner Euro 6 kann auf über 600 € kommen.
KFZ-Steuer senken – was ist möglich?
Einige legale Möglichkeiten, die Kfz-Steuer zu reduzieren:
- Saisonkennzeichen: Nur für genutzte Monate zahlen – bei 6 Monaten (April–September) ca. 50 % Ersparnis.
- Oldtimer-Zulassung (H-Kennzeichen): Ab 30 Jahren Fahrzeugalter – Pauschalsteuer von nur 191,73 €/Jahr, unabhängig vom Gewicht.
- Wohnwagen statt Wohnmobil: Beim Anhänger wird die Steuer nach Gesamtgewicht berechnet, oft günstiger.
Hinweis: Das Saisonkennzeichen lohnt sich besonders für Campingfahrzeuge, die nur von Frühjahr bis Herbst genutzt werden.
Schadstoffklasse herausfinden – wo steht die im Fahrzeugschein?
Die Schadstoffklasse ist der wichtigste Faktor für die Steuerhöhe – und sie steht nicht offensichtlich im Fahrzeugschein. Die korrekten Felder:
- Feld V.9 im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Steht hier "EG-Schadstoffklasse" mit einer 4-stelligen Schlüsselnummer. Die letzten beiden Ziffern verraten die Euronorm
- Endung 14 oder höher: Euro 6 (16 €/200 kg)
- Endung 13: Euro 5
- Endung 11–12: Euro 4
- Endung 09–10: Euro 3 (24 €/200 kg)
- Endung 07–08: Euro 2 (32 €/200 kg)
- Endung darunter: Euro 1 oder schlechter (40+ €/200 kg)
Bei Fahrzeugen ab Baujahr 2014 ist meist Euro 5 oder 6, ab 2018 fast ausschließlich Euro 6. Wer ein älteres Wohnmobil betreibt und in der Steuer hoch eingestuft ist, kann durch Nachrüstung eines Partikelfilters in eine bessere Klasse wechseln und so dauerhaft 100–200 €/Jahr sparen. Die Nachrüstung kostet 800–1.500 € und amortisiert sich nach 5–8 Jahren.
Wohnmobil oder LKW? – Steuerunterschiede zwischen den Klassen
Bei Wohnmobilen wird die Steuer nach Gewicht und Schadstoffklasse berechnet. Bei einer Einstufung als "LKW" oder "Sonstiges Kraftfahrzeug" gelten teilweise andere, oft teurere Sätze. Das passiert manchmal bei selbst-ausgebauten Kastenwagen, wenn die Wohnmobil-Zulassung nicht beantragt wurde.
Voraussetzungen für die Wohnmobil-Klasse
Damit ein Fahrzeug als Wohnmobil eingestuft wird, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- Sitz- und Schlafgelegenheiten: mind. 2 Schlafplätze in fest eingebauter Form
- Tisch: fest verbaut oder klappbar mit fester Halterung
- Kochstelle: Gaskocher oder gleichwertig, fest installiert
- Stauraum: Schränke oder Gepäckboxen, fest verbaut
Bei Eigenausbauten muss der TÜV das Fahrzeug für die Wohnmobil-Klasse abnehmen. Kosten: 60–150 €. Danach erfolgt die Umschreibung auf der Zulassungsstelle (30–50 €). In Summe also überschaubar – aber wichtig, weil die LKW-Steuer für ein 3,5-t-Fahrzeug oft 400–700 € pro Jahr beträgt, während die Wohnmobil-Steuer bei 160–250 € liegt.
Tipp: Vor dem Selbstausbau eines Kastenwagens unbedingt mit der zuständigen Zulassungsstelle und dem TÜV abstimmen, welche Anforderungen genau gelten – manche Stellen sind strikter als andere.
CO₂-Komponente bei Wohnmobilen – warum sie hier nicht greift
Bei Pkw seit Juli 2009 gilt zusätzlich zur Hubraum-Steuer eine CO₂-Komponente: Pro Gramm CO₂/km über dem Freibetrag (95 g/km) werden 2 € pro Jahr fällig. Das schlägt bei modernen SUVs richtig zu Buche.
Bei Wohnmobilen gilt dieser Aufschlag nicht. Die Steuer richtet sich rein nach Gewicht und Schadstoffklasse. Das ist ein versteckter Vorteil: Wer ein 3,5-t-Wohnmobil mit Diesel und 180 g CO₂/km fährt, zahlt deutlich weniger Steuer als ein 2,5-t-Pkw mit gleichen Werten – einfach weil das Wohnmobil-Klassifizierungsmodell aus der Zeit vor der CO₂-Reform stammt.
Dieser Vorteil dürfte irgendwann politisch fallen. Bisher gibt es aber keinen konkreten Gesetzesentwurf, eine CO₂-Komponente auch für Wohnmobile einzuführen. Wer ein neues Wohnmobil zulässt, profitiert deshalb dauerhaft – die KFZ-Steuer bleibt nach derselben Formel berechnet, auch wenn das Fahrzeug 20 Jahre lang gefahren wird.
Häufige Fragen
Wie wird die KFZ-Steuer für Wohnmobile berechnet?
Die KFZ-Steuer wird nach § 9 KraftStG pro angefangene 200 kg des zulässigen Gesamtgewichts berechnet. Der Satz hängt von der Schadstoffklasse ab: Euro 4/5/6 = 16 €/200 kg, Euro 3 = 24 €, Euro 2 = 32 €.
Zahlen Wohnmobile mehr KFZ-Steuer als PKW?
Ja, oft schon. Ein 3,5-Tonner mit Euro 5 zahlt 280 €/Jahr. Ein PKW mit 2L-Diesel Euro 6 zahlt hingegen nur ca. 150–200 €/Jahr. Die gewichtsbasierte Berechnung benachteiligt schwere Wohnmobile.
Welche Schadstoffklasse hat mein Wohnmobil?
Die Euro-Norm steht im Fahrzeugschein unter Feld 14.1. Als Orientierung: Euro 6 ab 2014, Euro 5 von 2009–2013, Euro 4 von 2006–2008, Euro 3 von 2001–2005. Im Zweifel beim Hersteller oder der Zulassungsstelle nachfragen.
Gibt es eine KFZ-Steuerbefreiung für Wohnmobile?
Rein elektrische Wohnmobile sind bis Ende 2030 von der KFZ-Steuer befreit. Für Verbrenner gibt es keine Befreiung. Wichtig: Das Fahrzeug muss offiziell als Wohnmobil im Fahrzeugschein eingetragen sein.